DFV-Mentoring – geförderte Programme
Das DFV-Mentoring bietet Einzelcoachings für Menschen, die sich beruflich neu oder anders orientieren möchten. Kurz gesagt: Wir bringen Sie mit den Arbeitsmöglichkeiten zusammen, die bestmöglich zu Ihnen passen. Kostenfrei – mit dem Aktivierungsgutschein Ihrer Arbeitsvermittlung.
Folgende Programme werden von den Jobcentern über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gefördert:
Je nach Ihrer persönlichen Situation wählen Sie das passende Mentoring aus.
1. PIC – Persönlichkeits- und Integrationscoaching
Wenn Sie Ihr berufliches Ziel grundsätzlich kennen, aber noch nicht wissen, wie Sie es erreichen.
Im PIC begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg in Richtung Ziel. Sie nehmen aktiv Ihre berufliche Entwicklung in die Hand und werden dabei zunehmend sicherer.
Das PIC-Programm gibt es auch zugeschnitten auf bestimmte Bedürfnislagen
- PIC für Alleinerziehende
- PIC für Menschen über 45
- PIC barrierefrei
- PIC für Akademiker
- PIC für 16e + i
- PIC für Gesundheitscoaching
2. IBI – Individuelle Berufsfindung
Wenn Sie einen beruflichen (Neu-)Start planen und noch gar nicht recht wissen, was jetzt zu Ihnen passt.
Im IBI-Programm unterstützen wir Sie ganz individuell darin, anhand Ihrer Bedürfnisse, Wünsche
und Möglichkeiten eindeutig Ihr neues Berufsziel zu bestimmen.
Mehr über IBI erfahren
Das IBI-Programm gibt es auch zugeschnitten auf bestimmte Bedürfnislagen
- IBI für U25
- IBI für interkultureles coaching für Geflüchtete
- Sie mit Ihrem Coach über den gesamten Zeitraum des Programms einen persönlichen Ansprechpartner haben.
- Sie Ihre Fragen ausführlich mit Ihrem Coach besprechen können und er Ihnen maßgeschneiderte Arbeitsschritte vorschlägt.
- Sie die Termine und das Arbeitstempo individuell mit Ihrem Coach vereinbaren.
- ein äußerst konzentriertes und ergebnisorientiertes Arbeiten möglich ist.
Alle Programme folgen erprobten Prozessen und bieten die gesicherte DFV-Qualität.
Mehr über das DFV-Qualitätskonzept erfahren
Die Programme werden von den Jobcentern über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gefördert.
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